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Über die EzR

DIE ENZYKLOPÄDIE ZUR RECHTSPHILOSOPHIE

Die „Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie" ist ein deutschsprachiges Rechtsphilosophielexikon, das als frei zugängliches, dynamisch aktualisiertes Onlinelexikon im Internet publiziert wird und bestrebt ist, zum Referenzwerk der deutschsprachigen Rechtsphilosophie zu werden.

Die Enzyklopädie wird im Namen der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) und der Deutschen Gesellschaft für Philosophie (DGPhil) herausgegeben. Die Herausgeber kooperieren mit der Österreichischen und der Schweizer Sektion der IVR.

 

Herausgeber:

Prof. Dr. Michael Anderheiden (Heidelberg),

Prof. Dr. Thomas Gutmann (Münster),

PD Dr. Bernhard Jakl (Münster),

Prof. Dr. Stephan Kirste (Salzburg),

Prof. Dr. Elif Özmen (Gießen),

Prof. Dr. Michael Quante (Münster),

Prof. Dr. Frank Saliger (Hamburg) und

Prof. Dr. Hans-Christoph Schmidt am Busch (Braunschweig) und

Prof. Dr. Lorenz Schulz (Frankfurt).

 

Wissenschaftlicher Beirat:

Sie wird von einem wissenschaftlichen Beirat (advisory board) betreut, dessen Mitglieder die wichtigsten Strömungen der deutschen Rechtsphilosophie repräsentieren. Dem Beirat gehören

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Alexy (Kiel),

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris (München),

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Habermas (Frankfurt a.M.),

Prof. Dr. Dr. Peter Koller (Graz),

Prof. Dr. Joachim Lege (Greifswald),

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann (Frankfurt a.M.),

Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann (Basel) sowie

Prof. Dr. Gerhard Sprenger † (Bielefeld) an.

 

Zielsetzung:

Die „Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie“ ist ein Unternehmen kooperativer und langfristig angelegter geisteswissenschaftlicher Forschung mit dem Ziel, die Wissensbestände der Rechtsphilosophie und der Philosophie des Rechts im deutschsprachigen Raum auf höchstmöglichem akademischem Standard zusammenzuführen, dauerhaft zu sichern, anhaltend zu aktualisieren, zu erweitern, zu vernetzen sowie leichter und schneller zugänglich zu machen (open access). Wir halten die Trennung zwischen einer „Philosophie des Rechts“ als Teildisziplin der Philosophie und der „Rechtsphilosophie“ als juristischer Disziplin (die Rechtsethik, Rechtstheorie nebst juristischer Methodenlehre sowie die Theorie der Rechtswissenschaft umfasst), für sachfremd. Sie soll in diesem Medium überwunden werden.

Die EzR will in einem anspruchsvollen editorischen Verfahren in etwa 400 vernetzten, wechselseitig aufeinander verweisenden Artikeln den gegenwärtigen Forschungsstand der Rechtsphilosophie und der Philosophie des Rechts nebst den in Bezug genommenen Fragestellungen angrenzender Fachgebiete (etwa: der allgemeinen, der Moral-, Sozial- und der politischen Philosophie, der Wissenschaftstheorie und der Sozialwissenschaften) abbilden und weiterführen.

Wir folgen der Überlegung, den Autor/innen den Raum zu geben, den eine klar organisierte und hinreichend komplexe Aufarbeitung des Forschungsstands zu einem Begriff oder einer Person benötigt. Die Länge der Artikel wird in der Regel 2.500 bis 12.000 Worte betragen.

Die Texte erscheinen in deutscher Sprache. Auf einer zweiten Stufe soll der Gehalt der „Enzyklopädie“ sodann sukzessive auch in englischer Sprache zugänglich gemacht werden.

 

Open access

Das Projekt stellt sich mit seiner Open-Access-Strategie im Sinne der u.a. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und dem Wissenschaftsrat getragenen „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ den Herausforderungen des Internets als dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung. Es bietet eine für den Leser entgeltfreie Publikation von Forschungsergebnissen, die (in der Regel) durch den Einsatz öffentlicher Mittel erarbeitet wurden. Im Rahmen des Projekts eröffnen die beteiligten Autor/innen in urheberrechtlich konsentierter Form der Öffentlichkeit, insbesondere der Fachöffentlichkeit, einen einfachen und direkten Zugang zu ihren Publikationen.

Die Publikation als frei zugängliche, dynamisch aktualisierte Enzyklopädie im Internet bietet die Möglichkeit, die in ihrem Rahmen erarbeiteten Forschungsinhalte schnell und umfänglich zu publizieren, zu vernetzen und zu bündeln und so eine breite Basis für innovative Forschungen zu schaffen.

 

Aufbau und Struktur

Das Lexikon enthält in alphabetischer Ordnung sowohl Sachartikel als auch Artikel zu Rechts- und anderen Philosophen, die wichtige Beiträge zur Rechts- und Sozialphilosophie bzw. zur Philosophie des Rechts geleistet haben. Den Ausgangspunkt bilden die Kernthemen der Rechtsphilosophie und der Philosophie des Rechts. Stichworte zu aktuellen Debatten werden aufgegriffen, sobald sich eine gewisse terminologische Verfestigung eingestellt hat. Die Artikel sollen den gegenwärtigen Stand der rechtsphilosophischen Forschung zu den behandelten Themen um Objektivität bemüht darstellen. Die „Enzyklopädie der Rechtsphilosophie" strebt Ausgewogenheit in der Auswahl der Sach- und Personenartikel sowie der Autor/innen an und wird unterschiedliche akademische Traditionen, Strömungen und ‚Schulen’ angemessen berücksichtigen. Auf diese Weise soll zugleich das Spektrum gegenwärtiger deutschsprachiger rechtsphilosophischer Ansätze dokumentiert werden.

Das Projekt orientiert sich hinsichlich seiner Struktur in wesentlichen Punkten an der „Stanford Encyclopedia of Philosophy". Dies bedeutet zunächst, dass der Kreis der Herausgeber für die Vergabe der Artikel Verantwortung trägt und die Autoren der Beiträge gezielt angefragt werden (wenngleich Vorschläge für weitere Artikel und Verfasser gerne entgegengenommen und beraten werden: → Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). Das Gremium der Herausgeber ist bei der Vergabe und Betreuung der Artikel – unterstützt durch eine Collaborative Peer Review – dem Prinzip wissenschaftlicher Qualität verpflichtet und behält sich das Recht vor, eingereichte Artikel zu beanstanden und gegebenenfalls abzulehnen.

Die „Stanford Encyclopedia of Philosophy" hat uns auch hinsichtlich der (zunehmenden) dynamischen Verlinkung der Artikel, der regelmäßigen Aktualisierung der Inhalte, der Arbeit mit Auflagen der Enzyklopädie und der Anlage eines Archivs angeregt. Jeder Artikel wird spätestens nach zwei Jahren auf seinen Aktualisierungsbedarf hin geprüft und wenn nötig ergänzt und überarbeitet. Die laufende Überarbeitung erfolgt kontinuierlich in Rücksprache der Verfasser/innen mit den jeweils zuständigen Herausgebern, wobei die Neubearbeitung für den Benutzer des Lexikons erst bei einer Neuauflage sichtbar wird. Ältere Auflagen der Artikel nimmt − zunächst in konsolidierten jährlichen Editionen − das Archiv der EzR auf. Auf diese Weise soll die langfristig verlässliche Zitierfähigkeit der „Enzyklopädie der Rechtsphilosophie" garantiert werden.

 

Copyright:

Das Copyright der Artikel liegt bei den Autor/innen und der „Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie" gemeinsam. Die Autor/innen behalten das Urheberrecht an der Substanz ihrer Texte; die „Enzyklopädie“ reklamiert das Urheberrecht an ihrem editorischen Konzept und den editorischen Überarbeitungen und Vernetzungen des Materials. Die erneute Publikation eines Artikels an einer anderen Stelle ist nur nach Zustimmung zulässig. Dass für den Umgang mit den hier präsentierten wissenschaftlichen Texten die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten sind, versteht sich von selbst.